Gewalt in der Schule. Wie verhält man sich als Eltern?

Die blauen Flecken an der Schulter und die Schrammen im Gesicht kommen vom Sportunterricht, der MP3- Player ist verloren gegangen und die zurückgezogene und abweisende Haltung ist auf „ Stress“ in der Schule zurückzuführen. Wenn das eigene Kind Gewalt in der Schule erfährt, befinden sich Eltern in der schwierigen Situation, wie sie sich verhalten sollen.

Der erste Schritt liegt darin, zu erkennen, dass das Kind in der Schule Opfer von Gewalt geworden ist. In den wenigsten Fällen ist dies offensichtlich. Eltern bemerken im Verhalten des Kindes zunächst keine Auffälligkeiten. Erst wenn der belastende Zustand, dem das Kind wöchentlich ausgesetzt ist, andauert und eindeutige Anzeichen wie Angst, in die Schule zu gehen und eine aggressive Reaktion des Kindes auf Nachfragen auftauchen oder das Kind Spuren körperlicher Misshandlung aufweist, handeln die Eltern. Dabei kann bei genauerem Hinsehen viel früher eingegriffen werden. Eltern sollten auf Gewohnheiten des Kindes achten: Was hat es zu bedeuten, wenn es früher immer etwas vom Schulalltag oder von den Erlebnissen mit Freunden erzählt hat und nun abweisend und mürrisch mit den Schultern zuckt? Warum bringt das Kind niemals jemanden mit nach Hause? Nicht alles lässt sich auf „pubertäre Phasen“ schieben. Damit das Kind erzählt, was geschehen ist und wer dahinter steckt, muss von den Eltern Ruhe bewahrt und im Gespräch Geduld und Verständnis entgegengebracht werden. Mit hysterischer Fragerei oder gar einschüchterndem Zwang, etwas „herauszukriegen“ wird höchstens erreicht, dass das Kind noch verschlossener und unsicherer wird. Eltern müssen dem Kind zeigen, dass sie Hilfe, Schutz und Sicherheit bieten.

Der zweite Schritt ist gegen die Gewalt vorzugehen. Da es Gewalt in der Schule in verschiedenen Formen gibt, müssen Eltern genau wissen, was dem Kind passiert ist. Wird es gemobbt, stecken viele, verschiedene Täter dahinter, gibt es „die eine“ Gruppe, die wiederholt andere tyrannisiert? Hier bringen Gespräche mit Lehrern und Eltern anderer betroffener Kinder Klarheit. Grundsätzlich sind Sanktionen dann Lehrern oder den Eltern der Täter zu überlassen. Sehen die weg oder werden nicht tätig, bleibt noch die Möglichkeit einer anwaltlichen Beratung.